Psychotherapie
Die Kosten für Psychotherapie werden nach der Gebührenordnung Psychotherapeuten (GOP) für Privatpatienten berechnet. Als approbierte Psychotherapeutin ist es mir möglich bei den gesetzlichen und privaten Krankenkassen eine Kostenübernahme/Kostenerstattung einzuleiten. Zur Zeit liegt der Satz der gesetzlichen Krankenkassen bei 112,30 Euro für 50 Minuten nach der Gebührenordnung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM).
Homoöpathie
Gesetzliche Krankenkassen erstatten grundsätzlich keine Kosten, die beim Besuch eines/-er Heilpraktikers/-in entstehen, bei einigen besteht die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerkosten abzuschließen. Bei Privaten Krankenkassen werden entstehende Kosten häufig ganz oder teilweise übernommen. Am besten erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie die Kostenübernahme geregelt ist.